Wir erbringen Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen an sieben Tagen in der Woche auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen (Sozialgesetzbücher V, XI und XII).
Medizinische Behandlungspflege umfasst z.B. Spritzen, Wundversorgung, Blutzuckerkontrollen und ärztlich angeordnete Überwachung von Medikamenteneinnahmen. Die Behandlungspflege wird von examinierten Pflegefachkräften geleistet. Die erforderlichen ärztlichen Anordnungen werden vom niedergelassenen Vertragsarzt (z.B. Hausarzt) oder vom Notarzt getroffen.
Grundpflege umfasst Unterstützung bei der Körperpflege sowie Hautpflege, das Zubereiten und Anreichen der Nahrung sowie Hilfestellungen bei Ausscheidungen. Die Grundpflege wird von qualifizierten Pflegekräften erbracht. Bei stark pflegebedürftigen Patienten setzen wir auch hier examiniertes Fachpersonal ein, um die Qualität auf höchstem Niveau sicherzustellen.
Hauswirtschaftliche Versorgung ist die Hilfe oder Übernahme aller Tätigkeiten, die im weiteren Sinne das Wohnumfeld betreffen. Das ist beispielsweise der Einkauf, das Reinigen der Wohnung, die Wäschepflege, der Abwasch. Wenn es die Situation erfordert, übernehmen wir auch Entrümpelungsarbeiten. Es ist unser Bestreben, die Wohnqualität unserer Klienten zu erhalten oder zu steigern.
Wir beziehen die Betroffenen nach Möglichkeit mit in die Pflege ein, um deren Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern. Weiterhin ist es uns ein großes Anliegen, bestehende soziale Kontakte im Rahmen unserer Arbeit zu erhalten oder neue zu fördern.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der (psycho-)sozialen Betreuung und in strukturierenden Maßnahmen. In diesem Rahmen wollen wir die Selbstpflegekompetenzen unserer Klienten im Sinne einer aktivierenden Pflege erhöhen. Es ist unser Anliegen, Klienten mit Orientierungsstörungen dazu zu verhelfen, sich in ihrem Umfeld nach Möglichkeit selbständig zurecht zu finden.
Wir bieten Beratung in allen pflegespezifischen und sozialen Fragestellungen an. Die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung sind so komplex und die Formen der Hilfebedürftigkeit individuell so unterschiedlich, dass eine individuelle Beratung unumgänglich ist.
Wir führen bei Pflegebedürftigen, welche Pflegegeldleistungen beziehen, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Nach dem Gesetz haben „Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, bei Pflegestufe I und II einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung (...) abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“ Die Pflegekasse fordert Sie in der Regel per Brief auf, einen Beratungsbesuch durchführen zu lassen. Rufen Sie uns in diesem Fall einfach an.
Vermittelte Leistungen
Über die von uns selbst erbrachten Leistungen hinaus vermitteln wir unseren Kunden ergänzende Dienste in folgenden Bereichen:
» Fahrbarer Mittagstisch
» Hausnotrufsysteme
» Therapeutische Maßnahmen (z.B. Ärzte, Krankengymnastik, Logopädie etc.)
» Vermittlung von Wundspezialisten, Ernährungsfachberatung, speziellen Nahrungsergänzungsmitteln
» Hilfsmittel wie z.B. Pflegebetten, Spezialmatratzen, Rollstühle, Gehhilfen, Lagerungsmittel etc.
» Vermittlungen zu Kurzzeitpflege-Einrichtungen und Tagesstätten
» Vermittlung von Fahr- und Mobilitätsdiensten
» Religiöser Beistand
» kulturelle Veranstaltungen
Finanzierung
Unsere Leistungen werden von den Krankenkassen, den Pflegekassen, dem Sozialhilfeträger und/ oder von unseren Klienten privat vergütet. In einigen Fällen kommt es zu einer Mischfinanzierung. Wenn Sie Pflegegeldleistungen über die Pflegeversicherung erhalten, leisten wir auch Verhinderungspflege. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!